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Mitteilung des Presseamtes der Stadt Leverkusen vom 7.10.2021:

 

Neue Allgemeinverfügung der Stadt Leverkusen im Amtsblatt veröffentlicht

Es wurde eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Leverkusen veröffentlicht, die ab dem 08.10.2021 in Kraft tritt. Darin ruft die Stadt Leverkusen gemäß Ratsbeschluss alle Betreiberinnen und Betreiber von für den Publikumsverkehr geöffneten Einrichtungen, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Sport- und Kulturstätten usw. (mit Ausnahmen wie Einkauf, den Einzelhandel und allen weiteren Bereichen der Daseinsvorsorge) dazu auf, den Zugang zu ihren geschlossenen Räumlichkeiten (geschlossene Sporthallen, Sporträume) nur noch nachweislich geimpften und genesenen Personen zu gestatten.

Für alle durch die Stadt Leverkusen, ihre Töchter sowie die Eigenbetriebe durchgeführten Veranstaltungen im Kultur- und Freizeitbereich in geschlossenen Räumlichkeiten wird ebenfalls zur Umsetzung der 2G-Regelung aufgerufen.

Veröffentlicht wurde die neue Allgemeinverfügung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen (Nr. 62 vom 07. Oktober 2021), das unter

https://www.leverkusen.de/rathaus-service/downloads/rathaus/amtsblatt/Amtsblatt_Nr._62_vom_07.10.2021.pdf

zu finden ist.

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